++ Digitale Medien ++ E-Commerce ++ Portale ++
++ Webdesign ++ Datenbankprogrammierung ++

Wieso fügt ein Plagiat einen Schaden zu und warum muss Schadenersatz (und in welcher Höhe) geleistet werden?

Die Portale der pw-Internet Solutions weisen zehntausende Inhaltsseiten auf. Das ist „natürlich“ verführerisch für alle, die im oder über das Internet ein Geschäft machen wollen. Jeder weiß: Eine Website ohne Inhalte ist witzlos. Und nur wer Inhalte in seiner Website hat, wird von den Suchmaschinen auch gefunden.

Inhalte kann man selbst verfassen. Man kann sie auch verfassen lassen. Dafür will der Verfasser natürlich ein Honorar haben – zumal dann, wenn er ein Journalist ist und vom Schreiben lebt. Man kann Inhalte natürlich auch plagiieren und darauf hoffen, dass es keiner merkt.

Portale mit tausenden Inhaltsseiten, insbesondere www.baumarkt.de oder www.genuss.de, sind leider für viele Portalbetreiber ein gefundenes Fressen. Fliegen die Plagiate auf, behaupten die Plagiatoren (und manchmal auch unbedarfte Rechtsanwälte):

  • Es ist ja gar kein Schaden entstanden!
  • Weisen Sie den Schaden doch erst einmal nach!

Aus diesem Grund wollen wir hiermit die Plagiatoren schlau machen.

Der Schadenersatz nach der Lizenzanalogie

Wer nachts bei ROT über eine menschenleere Kreuzung fährt oder auf menschenleerer Strasse im Überholverbot überholt, wird bestraft – auch wenn niemand geschädigt worden ist. Es kommt keiner auf die Idee, den „Punktekatalog“ infrage stellen zu wollen. Die Straßenverkehrsordnung ist ein Gesetz und dieses Gesetz sieht für bestimmte Übertretungen (oder sogar Straftaten) ein Strafmaß vor.

Auch Verstöße gegen das Urheberrecht können eine Straftat sein. Bei Plagiaten gibt es jedoch keinen Bußgeldkatalog. Folglich muss der Plagiator einen Schadenersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie leisten.

Darunter wird im Rechtswesen der Betrag verstanden, den der Plagiator üblicherweise hätte bezahlen müssen, wenn er den Beitrag von einem fremden Autor hätte verfassen lassen. „Üblicherweise“ ist natürlich dehnbar.

Die Richter orientieren sich deshalb unter anderem an den Honorar­empfeh­lungen für die Zweitnutzung von journalistischen Beiträgen im Internet, herausgegeben vom Deutschen Journalistenverband e.V., der größten Journalisten-Organisation.

Eine andere Bemessungsgrundlage können aber auch die Lizenzgebühren sein, die der Geschädigte berechnet, wenn er fremden Portalbetreibern Texte für eine Zweitnutzung überlässt.

Die pw-Internet erteilt nur wenige Lizenzen, verfügt aber über eine aussage­kräftige Liste mit Angabe der Honorare für ca. 30 Zweitnutzungs-Lizenzen.

Der tatsächliche Schaden durch Abfischen von Usern

Natürlich entsteht der pw-Internet Solutions GmbH ein nicht zu unter­schätzen­der Schaden dadurch, dass jedes im Internet wieder gegebene Plagiat dazu beiträgt, dass User abgefischt werden.

Wenn ein Beitrag wie etwa „Das Fliesenlexikon“ (wie geschehen) an die 25-mal plagiiert wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bei Eingabe des Begriffs „Fliesenlexikon“ in die Suchmaschinen jede Menge Portale der Plagiatoren mit den kopierten Texten angezeigt werden.

Der User klickt dann auf das Portal des oder der Plagiatoren – und geht damit unserem Portal www.fliesenhandel.de verloren.

Wie bei einer Zeitung oder einer TV-Anstalt, ist die Anzahl der Leser oder die Anzahl der Zuseher Bemessungsgrundlage für Werbeeinnahmen. Je höher die Anzahl der Leser oder Zuseher, je höher die Preise für Inserate oder für Werbespots. Das kann sicherlich jedermann nachvollziehen.

Auch unsere Firma ist ein Wirtschaftsinternehmen. Seit 1995, als unsere Firma gegründet wurde, finanziert sie sich durch Werbeeinnahmen. Die Gehälter unserer Angestellten werden aus Werbeeinnahmen bezahlt. Weder unsere Geschäftsleitung, noch unsere Mitarbeiter können es hinnehmen, dass fremde Portalbetreiber unsere Inhalte stehlen und User abfischen.

Würden wir nicht dagegen einschreiten, würden wir unsere Geschäftsbasis verlieren. Im Klartext noch einmal: Wir zahlen nicht jährlich allein 200.000 € für unsere fest angestellten Redakteure, damit sich jedermann an deren Arbeitsleistung bereichern und sich im Internet mit fremden Federn schmücken kann.