

Ein Juwelier, der dauernd bestohlen wird, verliert seine Existenzbasis, denn die besteht aus seinem Warenlager an Schmuck und Uhren. Das „Warenlager“ der pw-Internet Solutions GmbH sind journalistischen Inhalte mit einem Volumen von über 100.000 Seiten, verfasst von den pw-eigenen Redakteuren. Wir können es nicht hinnehmen, dass unser „Warenlager“ geradezu ausgeplündert wird und verlangen zunächst über unsere Hausjuristin von jedem Plagiator Schadenersatz.
Falls dieses Verfahren, durch das der Plagiator ja Kosten für einen von pw beauftragten Anwalt spart (!), keinen Erfolg hat und auch eine Vergleichsregelung nicht möglich ist, beauftragen wir spezialisierte Anwaltskanzleien. Die Plagiatoren lassen sich vor Gericht natürlich immer von einem Anwalt vertreten.
Und was Anwälte betrifft, da gibt es schon „spaßige“ Geschichten – siehe nächster Absatz.
Genau 618,00 € muss ein Rechtsanwalt (!) zahlen, den das Amtsgericht Köln wegen eines Plagiats verurteilt hatte. Der Anwalt hatte dadurch User auf seine Website gelockt, dass er eine mit zahlreichen Erläuterungen versehene Checkliste beim Kauf gebrauchter Immobilien plagiiert hatte.
Etwa 4.300 € kostete es einen Fertighausunternehmer aus Südtirol (Norditalien), der aus unserer Website „fertighaus.de“ 39 Inhaltsseiten übernommen hatte. Der Plagiator zahlte diese auf einen anwaltlichen Vergleichsvorschlag beruhende Summe recht gern, weil das Verfahren sonst vor dem zuständigen Urhebergericht in Venedig (!) hätte verhandelt werden müssen, wo kein Richter (anders als in Bozen) deutsch spricht und versteht. Die Übersetzerkosten wären höher gewesen, als der Schadenersatz.
Um 3.000 € ärmer ist ein Zimmermann, der mehrere Inhaltsseiten aus unserem Portal „fachwerkhaus.de“ übernommen hatte. Dem Zimmermann wurde in einem Vergleich eingeräumt, den Betrag in Raten von 500 € abzustottern. Da er auch unseren und seinen Anwalt bezahlen musste, kamen noch rund 1.000 € an Anwaltskosten hinzu.
5.000 € zahlte ein österreichisches Bauportal, das unser „Baulexikon der Abkürzungen“ aus unserem Portal „das-baulexikon.de“ plagiiert hatte. Da der Plagiator auch zweimal Anwaltskosten bezahlen musste, dürften noch einmal 1.800 € hinzugekommen sein.
1.100 € hat ein Elektrikermeister gezahlt, der aus unserem Portal „baumarkt.de“ (das sozusagen täglich bestohlen wird) einen Beitrag über „EIB“ übernommen hatte.
Erst 800, dann noch einmal 2.000 € hat ein Estrichbauer gezahlt, der aus unserem „baumarkt.de“ einen Beitrag über Estriche abgekupfert hatte. Die 2.000 € waren eine Vertragsstrafe, denn die Firma hatte sich gegen Zahlung einer solchen Strafe verpflichtet, den Beitrag aus ihrem Portal zu nehmen, das aber „vergessen“.
„Nur“ 500 €, dann aber noch zwei Anwaltsgebühren, zusammen also etwa 1.700 €, haben j e w e i l s vier Schornsteinfegermeister gezahlt, die einen Beitrag über Dachdämmung aus „baumarkt.de“ in ihre Portale eingebaut hatten.
13.000 € plus Anwaltskosten zahlte ein österreichisches Medienunternehmen, das in ca. 80 Regionalportalen Inhalte aus unserem Portal „baumarkt.de“ eingestellt hatte.
9.500 € zahlte ein bekannter deutscher Fachverlag, der Inhalte insbesondere aus dem Baulexikon übernommen hatte. Dieses Lexikon steht unter
www.das-baulexikon.de im Netz, in ihm werden über 12.400 Suchbegriffe erklärt.
Fazit: Nicht jeder Plagiator handelt böswillig. In manche Portale sind unsere Inhalte „einfach so“ von Webdesignern und Internetstudios eingebaut worden, was den Portalinhaber jedoch nicht vom Schadenersatz entbindet.
Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist legitim, bietet aber keine Gewähr dafür, „mit einem blauen Auge“ davon zu kommen. Fast immer verdoppeln und verdreifachen sich dadurch die Kosten für den Portalbetreiber. Wer sich auf einen Prozess einlässt, muss wissen, dass selbst der feurigste Anwalt mit den feurigsten Schriftsätzen genau die gegenteilige Meinung vertritt, wenn er die Interessen der pw-Internet wahrnehmen würde.