

Nicht jeder, der Inhalte kopiert, tut es vorsätzlich – aber die allermeisten doch. Mit dieser Typologie der Plagiatoren gibt die pw-Internet Solutions GmbH, Betreiber von seriösen, marktstarken Portalen mit siebenstelligen Userzahlen, allen Plagiatoren die Gelegenheit, sich selbst zu erkennen. Die pw-Internet Solutions wünscht jedem Portalbetreiber wirtschaftlichen Erfolg – aber bitte nicht auf Kosten unseres und anderer Firmen, die ebenfalls durch den Diebstahl geistigen Eigentums geschädigt werden. Keine Zeitung, keine Zeitschrift, kein Musikverlag, keine TV-Anstalt nimmt Plagiate „einfach so hin“. Wir von pw-Internet tun es auch nicht - im Interesse von 15 Mitarbeiter/innen, die bei uns sichere Arbeitsplätze haben.
Er hat die Gestaltung seiner Website einem Webdesigner oder Webstudio anvertraut. Da der Webdesigner selbst aber keine Texte verfasst, dennoch aber den Eindruck eines umfassenden Dienstleisters erwecken will, hat er seinem Auftraggeber fremden Content „unter gejubelt“. Manchmal hat er auch noch die plagiierten Texte berechnet. Wenn es wirklich so gelaufen ist, ist der „Ahnunglose“ natürlich zu bedauern. Immerhin kann er den Schadenersatz von seinem Webdesigner zurück fordern.
Der Einsichtige ist eine seltene, aber menschlich sehr erfreuliche Erscheinung. Er bedauert, was passiert ist und erklärt, er habe bei der Übernahme eines Textes an nichts Böses gedacht. Mit dem Einsichtigen kommt man immer gut klar und einigt sich auf einen Vergleich. pw-Internet räumt einem Einsichtigen, wenn dieser gerade knapp bei Kasse sein sollte, auch Ratenzahlungen ein.
Der Wüterich ist unheimlich sauer, weil er ertappt worden ist. Statt sich einsichtig zu zeigen, lässt er erst einmal ein Trommelfeuer (schlecht formulierter) Beleidigungen vom Stapel, bezeichnet unser Unternehmen als „Abmahnverein“ oder „üble Abzocker“, droht (ausgerechnet uns!) mit dem Staatsanwalt, betätigt sich in Foren als Hetzer usw., usf. und backt erst dann kleine Brötchen, wenn er neben seinem Anwalt vor dem Richter sitzt.
Der Ober-Schlauberger entwickelt eine gewisse kriminelle Energie, denn er geht hin, ändert bei einem plagiierten Text die Überschrift und einzelne Zeilen und verschiebt auch die Rangfolge der einzelnen Absätze, um das Plagiat zu tarnen. Er wird aber dennoch enttarnt und dann spuckt er Gift und Galle, anstatt sich zu schämen.
Glücksritter gibt es millionenfach und jeder einzelne ist von dem Glauben beseelt, mit einer Idee im Internet Millionen zu scheffeln. Damit der Weg zur ersten Million ein kurzer bleibt, stiehlt er sich Inhalte für seine neuen Portal-Ideen überall zusammen. pw braucht auch Glück, um den Schadenersatz realisieren zu können. Denn Glücksritter landen fast ausschließlich in der Insolvenz. Die Domains, die sie besitzen, sind mit oder ohne Content sowieso nichts wert.
Der Dummdreiste stiehlt sich den Content für seine eigene Website hemmungslos zusammen, schwadroniert das Blaue vom Himmel und tischt Argumente auf wie etwa „Ich habe den Text selbst verfasst, also müssen Sie an mich und nicht ich an Sie Schadenersatz leisten.“ Wenn es dann ernst wird, erklärt er (wörtliches Zitat): „Ich bin derzeit ohne pfändbare Einnahmen und zudem meiner Tochter unterhaltsverpflichtet und letzteres – da sie erst sechs Monate alt ist – mindestens für die nächsten 18 Jahre.“ In solchen Fällen ist die pw-Internet Solutions besonders hartnäckig, auch wenn es Geld kostet, bis der Dummdreiste vor Gericht die private Insolvenz erklärt hat.
Der Anwaltsgläubige glaubt tatsächlich, dass ihn ein Anwalt mit einem Wust von Argumenten aus der Patsche helfen kann. Er übersieht dabei, dass jeder Anwalt die Interessen desjenigen vertritt, der ihn bezahlt. Würde derselbe Anwalt die pw-Internet vertreten, würde er genau das Gegenteil behaupten. Im übrigen ist für die meisten Anwälte nur von Interesse, dass sie ein möglichst hohes Honorar einstreichen können (Siehe unser Beitrag „Was kostet der Rechtsanwalt…“)
Der Dauer-Flüchtling stiehlt zwar mächtig Content im Internet, ist aber schwer fassbar. Entweder wechselt er dauernd seine Adresse oder er hostet seine Domain auf den Fidschi-Inseln. Manchmal betreibt er auch eine GmbH, bei der die Geschäftsführer ebenfalls ständig wechseln. Mal ist er selbst Geschäftsführer, mal der Bruder, mal die 83-jährige Oma Hermine, die ahnunglos ihre Unterschrift unter ein Blatt Papier gesetzt hat. Immer dann, wenn das Gericht einen Termin bestimmt hat, zu dem auch das Erscheinen des Geschäftsführers angeordnet wurde, kommt die Ladung zurück, weil der Geschäftsführer ausgeschieden ist. Der Dauer-Flüchtling hat aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. In solchen Fällen kann das Gericht eine „Öffentliche Zustellung“ auf Antrag des Klägers anordnen. Es wird dann eine „Benachrichtigung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung“ in die Aushang-Vitrine beim Gericht ausgehängt. Meldet sich der „Flüchtling“ nicht binnen eines Monats und holt den Brief bei der Geschäftsstelle des Gerichts ab, drohen ihm Rechtsverluste. Im Klartext: Es wird ein Urteil erwirkt und dann vollstreckt, wenn der Plagiator sich irgendwann doch einmal irgendwo niederlässt – und das tut der Mensch in aller Regel ja, wenn er sich nicht unter den Obdachlosen einreihen will.
Der Schrotthändler ist mit dem Glücksritter eng verwandt. Der Schrotthändler hat in der Regel einen Hauptberuf – zum Beispiel Installateurmeister, Imker, Hauptschullehrer oder kaufmännnischer Angestellter. Er hat Lunte gerochen, dass man im Internet Geld machen kann und sich eine Menge sogenannter Schrott-Domains zusammengekauft, unter anderem mit der Endung „cm“ (statt com). Domains aus Kamerun sind besonders beliebt bei Internetbetrügern. Aber auch Domains mit einem „de“, „info“ oder „com“ hinten dran sind oft keinen Cent wert, weil es sich um Blödsinnsbezeichnungen handelt oder weil Ähnliches schon dutzendfach im Netz ist. Nun sitzt der Schrotthändler auf seinen Domains und will sie irgendwie zu Geld machen. Deshalb füllt er sie mit Text und „am besten“ mit kopierten Texten in der trügerischen Hoffnung, nun würden sich haufenweise User einstellen und er könne dadurch seinen Schrott doch noch verhökern.
Der Dickfellige kopiert fleissig anderer Leute geistige Arbeit, reagiert sonst aber auf nichts. Wird er verklagt, erscheint er nicht. Die Folge ist ein Versäumnisurteil. Widerspruch legt er keinen ein – also wird das Urteil rechtskräftig und der Gerichtsvollzieher tritt in Aktion. Der trifft den Dickfelligen aber nie an. Also muss ein Wohnungsöffnungs- und Durchsuchungsbeschluss beantragt werden. Ist der ausgestellt (meistens nur eine Routinesache), öffnet der Schlüsseldienst in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers die Wohnung und pfändet, was verwertbar ist.