++ Digitale Medien ++ E-Commerce ++ Portale ++
++ Webdesign ++ Datenbankprogrammierung ++

Vom Rechtsanwalt, der als Plagiator ertappt wurde

Je arrivierter und souveräner ein Rechtsanwalt, je größer die Hochachtung auch unserer Firma vor einem solchen „Organ der Rechtspflege“. Die Anwalts­schwemme des letzten Jahrzehnts hat es aber mit sich gebracht, dass der Berufsstand verlottert und selbst Anwälte nicht davor zurück schrecken, plagiierte Inhalte in ihr Portal einzubauen.

Das Amtsgerichts Köln hat einen Rechtsanwalt zu einer Schadenersatzzahlung von 800 € an die pw-Internet Solutions GmbH verurteilt. In der Vorkorres­pondenz hatte der Anwalt behauptet, die Inhalte (es ging um unsere Checkliste beim Kauf gebrauchter Immobilien) schon in den 90-er Jahren selbst verfasst und als Mandanten-Infobrief verschickt zu haben. Vor Gericht behauptete er „nur noch“, die Checkliste der pw-Internet sei nicht urheberrechtsfähig und deshalb brauche er keinen Schadenersatz zu leisten. Das Amtsgericht Köln, als eines von vier Gerichten in NRW für Urheber­rechts­sachen zuständig, kam zu einem anderen Ergebnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gegen den Anwalt hatten wir Beschwerde bei der Anwaltskammer eingelegt mit dem Ziel, dem Anwalt die Zulassung zu entziehen. Diese teilte nach vier Wochen mit, dass der Vorgang nicht weiter verfolgt zu werden brauche, da der Anwalt aus dem Berufsstand „ausgeschieden“ sei.

Mit einem Klick können Sie hier das Urteil nachlesen.