

Zwei Jahre zog sich das Verfahren gegen einen Magdeburger hin, der sich selbst als „Gruppe“ bezeichnet. Den Herrn aus Magdeburg wollen wir hier nicht bloßstellen und nennen ihn netterweise einfach Marcks. Herr Marcks ist in Magdeburg irgendwie im Baubereich tätig, jedenfalls gab oder gibt er mehrere Websites heraus, die sich mit Bauvermittlung beschäftigen. Damit aber nicht genug – Herr Marcks betreibt auch Internetmarketing mit Suchmaschinenoptimierung, diesmal aber nicht in Magdeburg, sondern in Dessau-Roßlau. Bei solcher Vielseitigkeit nimmt es nicht Wunder, dass er sich einen schönen Briefkopf zulegte mit der Unterzeile „Unternehmensgruppe.“ Das wirkt, meinte jedenfalls der Herr Marcks. Wer da nicht gleich an einen Konzern denkt!
„Gruppenleiter“ Marcks jedenfalls erwies sich als ein wahrer „zu Guttenberg“ des Ostens. Er plagiierte zahlreiche Inhalte aus unseren Portalen „baumarkt.de“ und „fertighaus.de“. Da er keinen Schadenersatz leisten wollte, mussten wir ihn vor dem LG Köln verklagen.
Das Verfahren zog sich hin, zumal sein Rechtsanwalt lange Romane schrieb und diese mit literarischen Weisheiten anreicherte. Im Grunde leugnete Herr Marcks, plagiiert zu haben und verstieg sich zu der Behauptung, in einem Fall hätten wir bei ihm „abgekupfert“ und im anderen Fall seien unsere Texte nicht urheberrechtsfähig.
Das sah das Landgericht Köln ganz anders. In zwei Terminen wurde vor Gericht gefochten, zweimal kam Herr Marcks mit seinem Anwalt Engels (nennen wir ihn mal so) aus dem 450 km entfernten Magdeburg angereist. Das Urteil fiel zugunsten der pw-Internet aus.
Ob es den Herren Marcks und Engels in Köln so gut gefallen hat, dass sie dort vor dem OLG Berufung einlegten? Möglicherweise hatte der marcks’sche Anwalt auch sein Repertoire an literarischen und philosophischen Weisheiten noch nicht verschossen – jedenfalls kam es zu einer dritten Runde, diesmal vor dem Oberlandesgericht Köln.
Der Vorsitzende des zuständigen Senats erklärte klipp und klar, dass die Berufung keinen Erfolg haben werde. Darauf begaben sich die Herren Marcks und Engels auf den Gerichtsflur, berieten sich und ….nahmen die Berufungsklage zurück.
Das Urteil des LG Köln 33 O 344/09 ist damit rechtskräftig und Herr Marcks hat Gerichts- und Anwaltskosten und Schadenersatz zu leisten, was sich auf über 20.000 € summieren dürfte. In seinen ausufernden Schriftsätzen zitierte Anwalt Engels sogar den französischen Schriftsteller Gustave Flaubert (1821 – 1880), obwohl dieser nicht aus „baumarkt.de“ abgekupfert haben dürfte.
Da möchten wir dieses Flaubert’sche Zitat hinzufügen:
Die Dummheit ist etwas Unerschütterliches. Sie ist von der Natur des Granits, hart und widerstandsfähig.