

Am 10. 02 2011 mahnten wir einen Immobilienmakler aus der Eifel ab. Der hatte aus unserem Portal „fertighaus.de“ unseren Beitrag „Wie liest man einen Bebauungsplan?“ in sein eigenes Portal „transportiert“, um mit anderer Leute geistiger Arbeit eigene Fachkunde zu beweisen. Die Abmahnung erfolgte in der üblichen Diktion durch unsere Hausjuristin mit dem Hinweis, dass bei Nichtzahlen eines Schadenersatzes ein Gerichtsverfahren unumgänglich sei. Lesen Sie nun, wie Herr K. völlig außer Rand und Band geriet und wie er geradezu eine Hetztirade verfasst hat …ehe er zum Schluss dann ganz, ganz kleinlaut wurde und kleine Brötchen gebacken hat:
Reaktion des Immobilienmaklers W. aus K. in der Eifel mit Schreiben vom 21.02.2011 an die pw-Internet Solutions GmbH:
Ihr Schreiben vom 10.02.2011
…hiermit nehmen wir Bezug auf Ihre obige Abmahnung. Wir weisen Ihre Vorwürfe aufs schärfste zurück. Dieser Artikel wurde uns seinerzeit von einem großen Immobilienportal zur Verfügung gestellt.
Bei Ihren Recherchen im Internet werden Sie sicherlich selbst festgestellt haben, dass dieser allgemeine gehaltene Artikel in den unterschiedlichsten Portalen und Webseiten unzählige Male veröffentlicht ist. Wir versichern Ihnen, dass wir Sie weder vorher kannten, noch irgendwelche Anleihen von Ihrem „Gedankengut“ genommen haben.
Beim googlen über Ihre „Firma“ sind wir ja fast vom Glauben abgefallen. Was man da alles über Sie findet ist ja fast unglaublich und entbehrt jeglicher Seriosität! Da kann man nur feststellen, „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werden.“
Wenn Sie uns noch mal belästigen, werden wir eine Anzeige gegen Sie anstrengen, Ihre Nötigungen und Drohungen werden wir nicht weiter hinnehmen.
Der Vorwurf in Ihrem Schreiben ist unsubstantiiert und ohne Belege für eine angebliche Urheberschaft – zumal die Schöpfungshöhe kaum gegeben sein dürfte – vorerst zurückzuweisen.
Hochachtungsvoll
W. aus K. in der Eifel
Im Antwortschreiben der pw-Internet Solutions vom 06.07.2011 wurde dem Immobilienmakler W. aus K. in der Eifel dargelegt, dass sich ein Kölner Rechtsanwalt (rechtskräftig zu Schadenersatz an unsere Firma verurteilt) in einem vergleichbaren Fall mit ähnlichen Argumenten aus der Affäre ziehen wollte. Dem Immobilienmakler W. aus K. in der Eifel wurde das Urteil zugeleitet und nahegelegt, sich zu besinnen.
Reaktion des Immobilienmaklers W. aus K. in der Eifel mit Schreiben vom 21.07.2011 an die pw-Internet Solutions GmbH:
Ihr Schreiben vom 06.07.2011
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wurde der Beitrag schon vor Jahren und mit Sicherheit vor Ihrer Zeit, uns von Immobilienscout zur Verfügung gestellt…
…Ihr beigefügtes Urteil entbehrt jeglichen Vergleichs. Im Gegenteil, jeder Richter kann sich über die vielen Infos, die er über Ihre Geschäftspraktiken findet, sehr schnell und umfassend ein Bild ….machen. Deshalb werden wir und unser Immobilienverband ihn bei der Recherche entsprechend unterstützen.
Für unseren Teil werden wir uns offen halten, ggfs. staatsanwaltliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Hochachtungsvoll
W. aus K. in der Eifel
Antwort der pw-Internet Solutions GmbH an den Immobilienmakler W. aus K. in der Eifel:
Ihr Schreiben vom 21.07.2011
28.07.11Guten Tag Herr W.,
es geht immer noch um den Urheberrechtsvorgang „Bebauungsplan – wie liest man ihn?“. Nichts ist schöner, als die Wahrheit.
Und die Wahrheit ist, dass unser Portal fertighaus seit 1995 im Netz ist und der (später von Ihnen plagiierte) Beitrag in unserem Portal schon am 05.10.1999 online gestanden hat.
Das von Ihnen zitierte Portal immobilienscout.24, aus dem der Beitrag stammen soll, ist jedoch überhaupt erst am 12.10.1999 ins Netz gegangen, also sieben Tage später – damals ohne jede Inhalte und auf jeden Fall ohne einen Beitrag über einen Bebauungsplan.
Dies kann lückenlos durch Aufruf der waybackmachine nachgewiesen werden, die unbeeinfluss- und nicht manipulierbar ist – siehe Anlage.
Dass sich Plagiatoren wie Sie, anstatt sich zu schämen, selbst durch Einträge in Foren blamieren, ist deren Sache. Wir haben darauf reagiert. Wenn Sie www.pw-internet.de aufrufen und sich die Rubrik „Plagiate“ ansehen, werden Sie klüger werden.
Ihr sonstiges Vorbringen ist von keiner auch nur ansatzweise juristischen Kenntnis getrübt. Niemand hat sie bedroht oder genötigt. Kein Richter interessiert sich über Randgruppen-Meinungen in einem Forum, sondern nur um Beweise durch a) Dokumente und b) durch Zeugenaussagen. Dass Sie einen (nicht benannten) Richter „bei der Recherche entsprechend unterstützen“ wollen, ist geradezu albern. Kein Gericht braucht Herrn W. aus K. in der Eifel als freiwilliges Hilfsorgan der Justiz.
„Staatsanwaltliche Schritte“ können Sie schon mal gar nicht einleiten. Sie können bei der Kriminalpolizei Anzeige erstatten (die wird Sie gleich wieder nach Hause schicken). Die Kriminalpolizei würde eine Akte, wenn sie diese überhaupt führt, an die Staatsanwaltschaft weiter leiten. Und diese entscheidet dann, ob Sie Anklage erheben will. Das wird sie gewiss nicht – weshalb auch?
Nicht wir haben Ihr geistiges Eigentum geplündert, sondern Sie.
Sie sollten also Ihren Verstand einsetzen und nicht darüber in emotionale Aufruhr geraten, dass wir Ihr Plagiat entdeckt haben.
Wir geben Ihnen die letzte Chance zur inneren Einkehr und Einsicht und raten Ihnen, den Schadenersatz bis 10.07.2011 zu leisten.
Danach können Sie gerne vor Gericht Ihre Rechtsansicht vertreten.
Hochachtungsvoll
Martina Roß, ppa.
pw-Internet Solutions GmbH
Antwort des Immobilienmakler W. aus K. in der Eifel mit Schreiben vom 06.08.2011an die pw-Internet Solutions GmbH:
Ihr Schreiben vom 28.07.2011
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich nehme Bezug auf obiges Schreiben.
Um das leidige Thema abzuschließen, bin ich bereit ohne Anerkennung einer Schuld und ohne eingestehen, bei Ihnen plagiiert zu haben, Ihnen eine Abstandszahlung von 250 € zu zahlen.
Wenn Sie damit einverstanden sind, werde ich den Betrag in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überweisen.
Hochachtungsvoll
W. aus K. in der Eifel
Fax der pw-Internet Solutions GmbH vom 08.08.2011 an den Immobilienmakler W. aus K. in der Eifel:
Guten Tag Herr W.,
so, wie Sie sich das vorstellen, geht es n i c h t. Sie haben nicht nur unsere Inhalte plagiiert (wie wir gerichtssicher nachweisen können), sondern uns auch noch beleidigt und mit dem Staatsanwalt gedroht.
Sie haben auch noch dreist die Unwahrheit behauptet, nämlich dass Ihnen unser Beitrag von Immobilienscout24 zur Verfügung gestellt worden sei…
…Natürlich bedeutet eine Klage, dass wir Lauferei/Fahrerei haben. Um diesen Aufwand einzusparen, sind wir bereit, uns mit einem Schadenersatz von 450 € zu begnügen.
Sie haben die Wahl, den Betrag umgehend anzuweisen…oder wir verklagen Sie definitiv. Jede weitere schriftliche oder tel. Äußerung Ihrerseits führt angesichts der Vorgeschichte zu gar nichts.
Mit freundlichem Gruß
Martina Roß, ppa.
pw-Internet Solutions GmbH
Und das Ende vom Lied bzw. die Quintessenz aller Beleidigungen und Drohungen?
Das Fax war kaum bei Herrn W. aus K. in der Eifel eingetroffen, da hat er auch schon die 450,00 € Schadenersatz an die pw-Internet Solutions GmbH überwiesen.