Copyright-Verletzungen an pw-Inhalten
und was diese den Plagiator kosten können
Vorbemerkung: Ein Juwelier, der dauernd bestohlen wird, verliert seine Existenzbasis, denn die besteht aus seinem Warenlager an Schmuck und Uhren. Das "Warenlager" der pw-Internet Solutions GmbH sind journalistischen Inhalte mit einem Volumen von über 40.000 Seiten, verfasst von den pw-eigenen Redakteuren. Wir können es nicht hinnehmen, dass unser "Warenlager" geradezu ausgeplündert wird und verfolgen über unsere Hausjuristin und zwei Anwaltskanzleien in Deutschland und einer in Österreich jeden Plagiator "ohne Wenn und Aber."
Etwa 8.600 € kostete es einen Fertighausunternehmer aus Südtirol, der aus unserer Website "fertighaus.de" 39 Inhaltsseiten übernommen hatte. Das Verfahren wurde erfolgreich von unserem italienischen Rechtsbeistand Dr. Reiterer abgewickelt, siehe www.reiterer.it
Um 3.000 € ärmer ist ein Zimmermann, der mehrere Inhaltsseiten aus unserem Portal "fachwerkhaus.de" übernommen hatte. Dem Zimmermann wurde in einem Vergleich eingeräumt, den Betrag in Raten von 500 € abzustottern. Da er auch unseren und seinen Anwalt bezahlen musste, kamen noch rund 1.000 € an Anwaltskosten hinzu.
5.000 € zahlte ein österreichisches Bauportal, das unser "Baulexikon der Abkürzungen" aus unserem Portal "das-baulexikon.de" plagiiert hatte. Da der Plagiator auch zweimal Anwaltskosten bezahlen musste, dürften noch einmal 1.800 € hinzugekommen sein. Vertreten werden wir in allen Fällen aus Österreich (und das sind nicht gerade wenige) von dem Grazer Rechtsanwalt und Sachverständigen für Urheberrechtsfragen Dr. Rainer Beck, siehe www.anwaltbeck.com
1.100 € hat ein Elektrikermeister gezahlt, der aus unserem Portal "baumarkt.de" (das sozusagen täglich bestohlen wird) einen Beitrag über "EIB" übernommen hatte. Dieses Verfahren wie auch dutzende andere hat für uns Rechtsanwalt Dieter Kottirre aus Dormagen bei Neuss abgewickelt, siehe www.kottirre.de
Erst 800, dann noch einmal 2.000 € hat ein Estrichbauer gezahlt, der aus unserem "baumarkt.de" einen Beitrag über Estriche abgekupfert hatte. Die 2.000 € waren eine Vertragsstrafe, denn die Firma hatte sich gegen Zahlung einer solchen Strafe verpflichtet, den Beitrag aus ihrem Portal zu nehmen, was aber vergessen worden war.
"Nur" 500 €, dann aber noch zwei Anwaltsgebühren, zusammen also etwa 1.700 €, haben j e w e i l s vier Schornsteinfegermeister gezahlt, die einen Beitrag über Dachdämmung aus "baumarkt.de" in ihre Portale eingebaut hatten.
2.081,71 € plus Anwaltskosten für beide Parteien, zusammen etwa 3.200 €, zahlte ein Verlag, der ein Portal für Haus und Garten herausgibt und eine Bauanleitung für Hobbytischler aus "baumarkt.de" übernommen hatte. Zur Zahlung des Betrags überzeugen konnte den Verlag unser Anwalt Dr. Lutz Hähle aus der Kanzlei www.dr-backes.de, der unsere Interessen auch in weiteren Verfahren vertritt.
Schlußbemerkung: Die Hoffnung, "mich erwischt man doch nicht", ist trügerisch. Mit spezieller Software kann man inzwischen fast jedem Plagiator auf die Schliche kommen.
Etwa 8.600 € kostete es einen Fertighausunternehmer aus Südtirol, der aus unserer Website "fertighaus.de" 39 Inhaltsseiten übernommen hatte. Das Verfahren wurde erfolgreich von unserem italienischen Rechtsbeistand Dr. Reiterer abgewickelt, siehe www.reiterer.it
Um 3.000 € ärmer ist ein Zimmermann, der mehrere Inhaltsseiten aus unserem Portal "fachwerkhaus.de" übernommen hatte. Dem Zimmermann wurde in einem Vergleich eingeräumt, den Betrag in Raten von 500 € abzustottern. Da er auch unseren und seinen Anwalt bezahlen musste, kamen noch rund 1.000 € an Anwaltskosten hinzu.
5.000 € zahlte ein österreichisches Bauportal, das unser "Baulexikon der Abkürzungen" aus unserem Portal "das-baulexikon.de" plagiiert hatte. Da der Plagiator auch zweimal Anwaltskosten bezahlen musste, dürften noch einmal 1.800 € hinzugekommen sein. Vertreten werden wir in allen Fällen aus Österreich (und das sind nicht gerade wenige) von dem Grazer Rechtsanwalt und Sachverständigen für Urheberrechtsfragen Dr. Rainer Beck, siehe www.anwaltbeck.com
1.100 € hat ein Elektrikermeister gezahlt, der aus unserem Portal "baumarkt.de" (das sozusagen täglich bestohlen wird) einen Beitrag über "EIB" übernommen hatte. Dieses Verfahren wie auch dutzende andere hat für uns Rechtsanwalt Dieter Kottirre aus Dormagen bei Neuss abgewickelt, siehe www.kottirre.de
Erst 800, dann noch einmal 2.000 € hat ein Estrichbauer gezahlt, der aus unserem "baumarkt.de" einen Beitrag über Estriche abgekupfert hatte. Die 2.000 € waren eine Vertragsstrafe, denn die Firma hatte sich gegen Zahlung einer solchen Strafe verpflichtet, den Beitrag aus ihrem Portal zu nehmen, was aber vergessen worden war.
"Nur" 500 €, dann aber noch zwei Anwaltsgebühren, zusammen also etwa 1.700 €, haben j e w e i l s vier Schornsteinfegermeister gezahlt, die einen Beitrag über Dachdämmung aus "baumarkt.de" in ihre Portale eingebaut hatten.
2.081,71 € plus Anwaltskosten für beide Parteien, zusammen etwa 3.200 €, zahlte ein Verlag, der ein Portal für Haus und Garten herausgibt und eine Bauanleitung für Hobbytischler aus "baumarkt.de" übernommen hatte. Zur Zahlung des Betrags überzeugen konnte den Verlag unser Anwalt Dr. Lutz Hähle aus der Kanzlei www.dr-backes.de, der unsere Interessen auch in weiteren Verfahren vertritt.
Schlußbemerkung: Die Hoffnung, "mich erwischt man doch nicht", ist trügerisch. Mit spezieller Software kann man inzwischen fast jedem Plagiator auf die Schliche kommen.
